Eigentumsrecht in Thailand

Viele Expats möchten in thailändische Immobilien investieren. Das Eigentumsrecht in Thailand verbietet Ausländern normalerweise den Besitz von Land. Unsere Rechtsexperten bei Isaan Lawyers Thailand können Lösungen anbieten, um eine Immobilieninvestition durch Pacht, Erbbaurecht, Nießbrauch, Sap Ing Sith, thailändisches Unternehmen, Hypothek und mehr abzusichern.

Wir betreuen ausländische und im Ausland lebende Klienten im Bereich des thailändischen Immobilienrechts seit 2006. Seitdem beraten wir zu allen Aspekten von Grundstücken und Immobilien in Thailand und wie sich die betreffenden Vermögenswerte am besten schützen lassen.

Wie Sie vielleicht wissen, ist die überwiegende Mehrheit der Ausländer trotz neuer oder in Kürze in Kraft tretender Gesetze, die es wohlhabenden Ausländern unter bestimmten Umständen erlauben, kleine Grundstücke zu besitzen, nicht dazu berechtigt. Für Eigentumswohnungen, die Ausländern gehören können, gelten andere Regeln.

Während sich das Land entweder im Besitz eines thailändischen Staatsbürgers oder, in manchen Fällen, einer thailändischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung befindet und als solche betrieben wird, können Ausländer ihr Vermögen auf folgende Weise schützen.

Eigentumsrecht in Thailand

Gemäß Buch 4 des thailändischen Zivil- und Handelsgesetzbuchs (CCCT) können die folgenden Eigentumsrechte in Thailand registriert werden.

Nutznießung

Eigentumsrecht in Thailand, Abschnitt 1417 ff. Dieser Abschnitt besagt, dass unbewegliches Eigentum einem Nießbrauch unterliegen kann, aufgrund dessen der Nießbraucher Anspruch auf Besitz, Nutzung und Genuss des Eigentums hat und das Recht hat, das Eigentum zu verwalten. Dieses Recht kann für einen bestimmten Zeitraum oder für die gesamte Lebensdauer des Nießbrauchers geschaffen werden. Dies kann für Grundstücke und für den Fall verwendet werden, dass sich auf dem Grundstück ein Haus befindet.

Das Recht ist in der Eigentumsurkunde (Chanotte) selbst eingetragen und wird vom Grundbuchamt, in dessen Bezirk sich die Immobilie befindet, beglaubigt und auf dem neuesten Stand gehalten. Das Nießbrauchsrecht endet mit dem Tod des Nießbrauchers und kann nicht in einem Testament an Erben weitergegeben werden.

Mietverträge

Eigentumsrecht in Thailand, Paragraphen 537 ff. Eine beliebte Methode für Ausländer, um sicherzustellen, dass sie auf einer Immobilie bleiben dürfen, ist der Abschluss eines Mietvertrags. Das Handels- und Zivilgesetzbuch Thailands verwendet in Paragraphen 537 den Begriff „Miete von Eigentum“.

Nach thailändischem Recht muss die Miete von unbeweglichem Eigentum schriftlich erfolgen und wenn der Mietvertrag oder Vertrag länger als 3 Jahre läuft, muss er bei der örtlichen Grundbuchbehörde registriert werden. Sie können einen Mietvertrag nur auf Eigentumsurkunden wie Nor Sor Sam, Nor Sor Sam Kor oder höher (wie eine Chanotte) registrieren. Wenn ein Ausländer einen Mietvertrag bei der Grundbuchbehörde registriert, wird sein Name in Thai auf der Eigentumsurkunde vermerkt, zusammen mit der Vertragsdauer und dem Registrierungsdatum. Wie bei der Nießbrauchoption oben.

Es ist wichtig, dass Ihr Mietvertrag gut formuliert ist, da er viele Klauseln enthält, die Sie hinzufügen können, um Ihre Interessen zu schützen. Dürfen Sie die Immobilie beispielsweise an Dritte untervermieten? Wie sieht es mit der Verlängerung aus? Möchten Sie, dass dieser Vertrag an Ihre Erben übertragen wird? Usw.

Die maximale Laufzeit eines Mietvertrags gemäß den thailändischen Eigentumsgesetzen beträgt 30 Jahre (Abschnitt 540 des CCCT) und kann verlängert werden. Bei der Registrierung beim Grundbuchamt ist außerdem eine geringe Grundsteuer zu entrichten, die 11 TP3T des gesamten Mietwerts beträgt.

Das Erbbaurecht

Eigentumsrecht in Thailand, Paragraphen 1410 ff. Es handelt sich um ein dingliches Recht, wie das Nutznießungsrecht, das heißt, es ist an eine unbewegliche Sache gebunden, eine Sache und nicht an eine Person. Der Eigentümer des Grundstücks kann also wechseln, aber dieses Recht bleibt bestehen, bis es durch den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag erlischt.

Durch die Gewährung des Erbbaurechts überträgt der Eigentümer eines Grundstücks einer anderen Person, einem Ausländer oder einem thailändischen Staatsbürger, auch Erbbauberechtigter genannt, das Eigentumsrecht an Gebäuden, Bauwerken und Plantagen auf oder unter dem Grundstück (Abschnitt 1410). Sofern nichts anderes bestimmt ist, ist dieses Recht durch Vererbung auf Ihre Erben übertragbar (Abschnitt 1411). Mit anderen Worten: Der Eigentümer des Grundstücks überträgt einer anderen Person das Eigentum an den Bauwerken auf dem Grundstück für maximal 30 Jahre, wenn es sich um einen festen Zeitraum handelt, ODER für die Lebensdauer des Eigentümers des Grundstücks oder des Erbbauberechtigten. Im Allgemeinen wird das Erbbaurecht einem Pachtvertrag für das Grundstück hinzugefügt und beide Verträge haben dieselbe Laufzeit. Wie bei einem Pachtvertrag oder anderen Verträgen sind Verlängerungen möglich.

Wie ein Nutznießungsvertrag müssen Erbbaurechte registriert werden, um gültig zu sein. Um das Erbbaurecht zu registrieren, muss der Grundstückseigentümer den Eigentumstitel zur Grundbuchbehörde bringen. Beide Parteien müssen unterschreiben und der Name des Erbbauberechtigten wird auf der Rückseite des Eigentumstitels in thailändischer Sprache hinzugefügt. Auch hier gilt dasselbe wie bei den oben genannten Optionen für Pacht und Nutznießung.

Die Erbbaurechte können gegen eine Gegenleistung (Geld) oder kostenlos vergeben werden. Bei einer Erbbaurechtsübergabe fällt eine Steuer von ca. 1,11 TP3T an, die am Tag der Registrierung direkt an die Grundbuchbehörde für den vollen Betrag zu entrichten ist.

Eigentumsrecht in Thailand

Zusätzliche Belege

Absichtserklärung, MOU.

Ein MOU ist ein persönliches Dokument oder ein Vertrag, der für eine Vielzahl von geschäftlichen und persönlichen Vereinbarungen zwischen Parteien erstellt werden kann. Das MOU für Land und Eigentum kann genau festlegen, woher die Finanzmittel für den Kauf von Land oder Eigentum kamen, wessen Geld es war und wofür es war. Es kann die Vermögensaufteilung bei einer Trennung regeln, beispielsweise wenn Sie mit einem Thailänder zusammen sind oder mit einem verheiratet sind. Dies ist besonders wichtig, da das Grundbuchamt den thailändischen Staatsbürger, der Land besitzt und eine der oben genannten Vereinbarungen gewährt, bitten kann, seine Unterlagen zu unterzeichnen, aus denen hervorgeht, dass das Geld, mit dem Land gekauft wurde, das Geld des Thailänders war und nicht das des ausländischen Staatsbürgers, dem ein Recht gewährt wurde. Somit kann ein MOU die tatsächlichen Umstände genau dokumentieren und wie oben beschrieben die Vermögensaufteilung regeln, den Verkauf desselben durch beliebige Parteien einschränken und die klaren Absichten und Vereinbarungen beider Parteien dokumentieren, falls in Zukunft rechtliche oder andere Probleme auftreten sollten.

Mast Wills

Wir raten außerdem allen Parteien, die in Thailand Land kaufen und Verträge im Hinblick auf das Eigentumsrecht abschließen, ein Testament zur Regelung der Erbfolge aufzusetzen. Eine thailändische Erbschaft ohne Testament folgt der Erbfolge und ist ein langwieriger und langwieriger Prozess. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, fragen Sie uns bitte, wir geben Ihnen gerne weitere Auskünfte.

Wie Sie sehen, sind die oben genannten Dokumente wichtig und müssen professionell verfasst werden, damit sie die Positionen, Absichten und Vereinbarungen zwischen den Parteien genau wiedergeben. Wir erstellen gerne alle erforderlichen Rechtsdokumente, um Sie bei jedem Kauf oder jeder Vereinbarung zu unterstützen, die Sie abschließen möchten.

Wir hoffen, dass die obigen Informationen hilfreich sind. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.

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