Superficies Thailand – Eigentumsverträge und Vereinbarungen

Superficies Thailand – Eigentumsverträge und Vereinbarungen

SOberflächen sind ein echtes Recht bekannt in den meisten Ländern mit Zivilrecht (wie Frankreich, der Schweiz, Thailand usw.). Auch wenn Ausländern normalerweise kein Landbesitz gestattet ist, können sie nach thailändischem Recht Erbbaurechte erhalten. Auf Thailändisch heißt das „สิทธิเหนือพื้นดิน“ (siehe Tee Nuea Tee Din).

Im thailändischen Handels- und Zivilgesetzbuch heißt es:

„§ 1410„Der Eigentümer eines Grundstücks kann ein Erbbaurecht zugunsten einer anderen Person bestellen, indem er ihr das Recht einräumt, auf oder unter dem Grundstück Gebäude, Bauwerke oder Plantagen zu besitzen.“

Also unter Thailändisches Recht, kann der Grundstückseigentümer einer sogenannten Erbbauberechtigten (kann auch ein Ausländer sein) dieses Recht einräumen, alle auf dem Grundstück errichteten Bauwerke oder Bauten zu besitzen.

Dieses Recht kann entweder für die Lebensdauer des Schenkers oder des Begünstigten begründet werden. Werden Erbverträge für einen begrenzten Zeitraum abgeschlossen, darf die maximale Dauer 30 Jahre nicht überschreiten (Klausel 1412 des thailändischen Handels- und Zivilgesetzbuches).

Dieses Recht kann am Ende des Vertrags verlängert werden, wenn beide Parteien zustimmen. Auch hier darf die Verlängerung 30 Jahre nicht überschreiten. Ein Erbbaurecht muss beim Grundbuchamt registriert werden, um Dritte zu binden. Das Landesabteilung wird je nach Vertragsgestaltung eine Registrierungsgebühr erheben.

Erbbaurechte können mit einem Pachtvertrag kombiniert werden. Dies könnte ein hervorragender Schutz für einen Ausländer sein, der eine Immobilieninvestition absichern möchte. Die meisten Grundbuchämter in Thailand erlauben Ihnen jedoch nur, eines dieser Rechte zu registrieren. Das andere wird nur in einer privaten Vereinbarung festgehalten und nicht registriert.

Um dieses Recht zu registrieren, müssen Sie einen Eigentumstitel wie „Nor Sor Sam“ oder „Chanotte“ besitzen. Sie können kein dingliches Recht auf „Por Bor Tor 5“ registrieren. Weitere Informationen zum thailändischen Recht finden Sie auf unserer informativen Website unter www.thailawonline.com.

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