Internationale Adoption

Internationale Adoption

RICHTLINIEN FÜR DIE INTERNATIONALE ADOPTION EINES THAILÄNDISCHEN KINDES

ERFORDERLICHE DOKUMENTE FÜR DIE INTERNATIONALE ADOPTION EINES THAILÄNDISCHEN KINDES

Weitere Informationen für US-Bürger, die thailändische Staatsangehörige adoptieren, finden Sie auf der Website des US-Außenministeriums unter http://travel.state.gov/adoption_thailand.html.

RICHTLINIEN FÜR DIE INTERNATIONALE ADOPTION EINES THAILÄNDISCHEN KINDES

1. Die Antragsteller müssen den Adoptionsantrag über die zuständige Sozialbehörde ihres Landes stellen, d. h. über die für die Sozialfürsorge zuständige staatliche Organisation oder eine nichtstaatliche Kinderschutzorganisation, die von ihrer Regierung für die Bearbeitung internationaler Adoptionen zugelassen ist (zuständige Behörde).
2. Nach dem thailändischen Gesetz zur Kinderadoption von 1979 müssen alle Anträge auf internationale Adoptionen über das Department of Public Welfare (DPW) oder die vom DPW speziell autorisierten nichtstaatlichen Kinderschutzorganisationen (autorisierte Agenturen) in Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde und unter der Leitung des thailändischen Kinderadoptionsausschusses bearbeitet werden. Die Ausschussmitglieder bestehen aus Vertretern verschiedener betroffener Behörden und qualifizierten Personen. Der Generaldirektor des DPW ist Vorsitzender des Ausschusses, während der Direktor des DPW-Kinderadoptionszentrums als Sekretär des Ausschusses fungiert.

3. Die vorläufige Qualifizierung von Adoptionsanträgen erfolgt wie folgt:

– Mindestens 25 Jahre alt und mindestens fünfzehn Jahre älter als das zu adoptierende Kind sein.
– Nach dem jeweiligen Recht des Wohnsitzlandes zur Adoption eines ausländischen Kindes berechtigt sein.
– Einen rechtmäßigen Ehepartner haben.
4. Adoptionsanträge und -dokumente, einschließlich solcher für die Adoption von Stiefkindern oder Verwandten, müssen von der zuständigen Behörde an das DPW oder autorisierte Agenturen übermittelt werden. In diesem Zusammenhang muss die zuständige Behörde dem DPW oder autorisierten Agenturen die folgenden drei Dokumente übermitteln:

4.1 Ein von der zuständigen Behörde erstellter Home Study Report, der Angaben zur körperlichen und geistigen Gesundheit des Antragstellers, zu seinem Familienstand, seinen Vermögenswerten, Verbindlichkeiten und seiner finanziellen Lage, seinem persönlichen Ruf, den Bedingungen am Wohnort, der Größe der Familie, seiner Reife und Fähigkeit, dem Kind Liebe und Fürsorge zukommen zu lassen, seiner Motivation und etwaiger besonderer Gründe im Zusammenhang mit dem Wohlergehen und den Interessen des Kindes, seiner elterlichen Beziehung und Verpflichtung gegenüber den aus früheren Ehen geborenen Kindern (sofern zutreffend) sowie sonstige für den Antragsteller relevante Angelegenheiten enthalten sollte.

4.2 Eine Genehmigungserklärung der zuständigen Behörde bzw. der verantwortlichen Stelle, in der bestätigt wird, dass die Antragsteller nach den geltenden Gesetzen ihres Landes für eine Adoption qualifiziert sind und in jeder Hinsicht als Adoptiveltern eines ausländischen Kindes geeignet sind.

4.3 Eine Erklärung der zuständigen Behörde, dass sie sich bereit erklärt, die Unterbringung eines Kindes vor der Adoption zu überwachen, falls den Antragstellern eine solche Unterbringung gewährt wird, und dem DPW mindestens drei zweimonatliche Fortschrittsberichte vorzulegen. Die Unterbringung vor der Adoption ist eine Probezeit von mindestens sechs Monaten.

5. Ein offizielles Antragsformular (siehe Anlage) muss ausgefüllt und von den Antragstellern über die zuständige Behörde an DPW oder autorisierte Agenturen zurückgesandt werden. Dem ausgefüllten Formular müssen die unten aufgeführten zusätzlichen erforderlichen Dokumente beigefügt werden.

– Ärztliches Attest über die körperliche Gesundheit, die geistige Stabilität und Unfruchtbarkeit des Antragstellers (sofern zutreffend).
– Dokument, das die Eheschließung bescheinigt.
– Dokument, das den Beruf und das Einkommen bescheinigt.
– Dokument zur Bestätigung der finanziellen Situation.
– Dokument zum Nachweis des Vermögens.
– Empfehlungsschreiben von mindestens zwei Referenzen.
– Auszug aus dem Scheidungsurteil der Antragsteller (sofern vorhanden).
– Lichtbilder der Antragsteller im Format 4,56 x 6 Zentimeter, jeweils vier Stück, darunter die Lichtbilder der Kinder der Antragsteller (sofern vorhanden) und deren Wohnort.
– Dokument der Einwanderungsbehörde des jeweiligen Landes, das die Einwanderung eines zu adoptierenden Kindes erlaubt.
– Bestätigung der zuständigen Behörde oder der betroffenen Behörde, dass die Adoption nach Abschluss der Adoption gemäß thailändischem Recht fristgerecht auch gemäß dem betreffenden Recht des Landes des Antragstellers legalisiert wird.

6. Alle Dokumente müssen Originale sein und von der Königlich Thailändischen Botschaft oder dem Konsulat im Land des Antragstellers beglaubigt oder über diplomatische Kanäle übermittelt werden. Bitte beachten Sie daher, dass unsere Amtssprache Thailändisch ist. Englisch ist jedoch anwendbar. Daher müssen den Dokumenten in anderen Sprachen ihre Übersetzungen entweder in Thailändisch oder Englisch beigefügt werden, die von der Königlich Thailändischen Botschaft oder dem Konsulat beglaubigt werden müssen.

7. Für Antragsteller, die vorübergehend im Ausland gelebt haben, muss der Home Study Report erstellt werden und ihre Eignung für eine internationale Adoption muss von der zuständigen Behörde in ihrem Wohnsitzland bewertet und bestätigt werden. Sofern die Antragsteller nicht mindestens ein Jahr vor Einreichung ihres Antrags in diesem Land gelebt haben und dort bleiben, bis die Adoption abgeschlossen ist, kann die Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde in dem Land, in dem sie vorübergehend gewohnt haben, beantragt werden. Die zuständige Behörde kann den Home Study Report erstellen und die Adoptionsvorbereitung bei Fälligkeit beaufsichtigen. Die Eignung für eine internationale Adoption kann von der Botschaft ihres Wohnsitzlandes in diesem Land bestätigt werden. Darüber hinaus muss die Erlaubnis für die Einreise des zu adoptierenden Kindes in die Länder dem DPW von den zuständigen Behörden beider Länder bestätigt werden.

8. Wenn alle erforderlichen Dokumente vorliegen, werden sie in bestimmten Fällen dem Child Adoption Board vorgelegt, das den Antragstellern durch die zuständige Behörde mitteilt, ob sie als künftige Adoptiveltern zugelassen werden oder nicht.

9. Falls der Antrag über das DPW bearbeitet wird, wird die Zusammenführung der künftigen Adoptiveltern mit einem Kind, das rechtlich für eine internationale Adoption zur Verfügung steht, durch das DPW veranlasst.

10. Falls der Adoptionsantrag über autorisierte Agenturen bearbeitet wird, ist das DPW berechtigt, den Hintergrund des zu adoptierenden Kindes zu überprüfen und (falls erforderlich) zu untersuchen, um zu bestätigen, dass das Kind rechtlich für eine internationale Adoption verfügbar ist. Diese Untersuchung muss durchgeführt werden, bevor der Fall dem Child Adoption Board vorgelegt wird.

11. Nach der Übereinstimmung werden den künftigen Adoptiveltern über die zuständige Behörde Fotos sowie Informationen zu Hintergrund und Gesundheitszustand des Kindes zur Prüfung zugesandt.

12. Falls die künftigen Adoptiveltern das Kind akzeptieren, wird der Fall dem Kinderadoptionsausschuss bzw. dem Minister für Arbeit und Soziales zur Genehmigung der Voradoptionsplatzierung vorgelegt.

13. Falls die Voradoptionsplatzierung genehmigt wird, wird vom DPW oder autorisierten Agenturen ein fester Termin für die künftigen Adoptiveltern vereinbart, um nach Thailand zu reisen, um sich dort mit dem Child Adoption Board zu treffen und von diesem interviewt zu werden und dann das Kind für die Voradoptionsplatzierung in Empfang zu nehmen. Wenn nur einer der künftigen Adoptiveltern eine solche Reise antreten kann, ist eine schriftliche Zustimmung des abwesenden Ehepartners erforderlich.

14. Bei der zweiten Adoption eines thailändischen Kindes kann ein Sozialarbeiter des DPW darum gebeten werden, das Kind in das Land der künftigen Adoptiveltern zu begleiten. Alle Reisekosten werden von den künftigen Adoptiveltern übernommen.

15. Für Kinder, die vom DPW zugeteilt werden, wird das DPW die Ausstellung der für die Reise des Kindes erforderlichen Dokumente erleichtern. Dementsprechend sollten die künftigen Adoptiveltern zu diesem Zweck etwa zwei Wochen in Thailand bleiben können. Die künftigen Adoptiveltern müssen für die Kosten aufkommen, die durch die Reise des zu adoptierenden Kindes entstehen, wie Passgebühren und Flugkosten.

16. Nach der Rückkehr in ihr Land werden die künftigen Adoptiveltern gebeten, sich bei der zuständigen Behörde zu melden, damit mit der Überwachung der Adoptionsvorsorge begonnen werden kann.

17. Wenn mindestens drei zweimonatliche Berichte über die Voradoptionsplatzierung vorliegen und die Platzierung positiv bewertet wurde, wird DPW den Fall dem Child Adoption Board zur Genehmigung der Finalisierung einer solchen Adoption nach thailändischem Recht durch Registrierung vorlegen. Die Entscheidung des Boards wird den künftigen Adoptiveltern erneut durch die zuständige Behörde mitgeteilt.

18. Die künftigen Adoptiveltern sind verpflichtet, ihre Adoption innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Benachrichtigung gemäß thailändischem Recht zu registrieren. Die Registrierung kann entweder bei der jeweiligen königlich-thailändischen Botschaft oder bei jedem Bezirksbüro in Thailand erfolgen. Die Adoption wird gemäß thailändischem Recht abgeschlossen. Danach erfolgt die Legalisierung der Adoption gemäß dem betreffenden Recht des jeweiligen Landes. Die zuständigen Behörden informieren das DPW über die Ergebnisse.

19. Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, gleichzeitig einen Antrag für mehr als ein Kind zu stellen, außer für Zwillinge, Geschwister oder im Falle der Adoption von Kindern des thailändischen Ehepartners des Antragstellers. Außerdem ist es unwahrscheinlich, dass ein ausgesetztes Kind unter einem Jahr für eine internationale Adoption zur Verfügung steht. Was die Dauer der Bearbeitung eines Adoptionsantrags betrifft, ist es nicht möglich, eine solche Dauer anzugeben. In der Regel dauert es jedoch ungefähr 1-2 Jahre, abhängig von verwandten Faktoren wie der Vollständigkeit der erforderlichen Dokumente und der Verfügbarkeit eines Kindes für jede einzelne Familie der zukünftigen Adoptiveltern.

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Zentrum für Kinderadoption
Ministerium für öffentliche Wohlfahrt
Ratchavithi-Straße
Bangkok 10400, Thailand
August 1997

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